Start / Schulfamilie / Elternbeirat
Elternbeirat
Grundschul-Förderklasse
GS-Förderklasse
Englert, Yvonne/ Reger, Elena
Grundschule
Klasse 1A
Fabris, Daniela/ Münkel, Anna
Klasse 1B
Läpple, Andreas/ Viderspan, Julia
Klasse 2A
Kempf, Katrin/ Gülcin, Naile
Klasse 2B
Ungerer, Alexandra/ Lutz, Simone
Klasse 3A
Merkert, Margarete/ Simpel, Anna Lena
Klasse 3B
Horbach, Kathrin/ Eitel, Sabine
Klasse 4A
Merklein, Anne/ Trunk, Hanna
Klasse 4B
Blew, Paul Dwayne/ Kegelmann, Sandra
Gemeinschaftsschule
Klasse 5A
Emmerich, Dennis/ Becker, Tanja
Klasse 5B
Dettbarn, Katharina/ Opitz, Melanie
Klasse 6A
Hanus, Elke/ Köhler-Hepp, Nadine
Klasse 6B
Toma, Anna/ Mosharow, Anastasia
Klasse 7A
Schober, Bianca/ Schaller, Romina
Klasse 7B
Eichner, Silke/ Etzel, Natali
Klasse 8A
Triebig, Claudia/ Grots, Selina
Klasse 8B
Fischer, Julia/ Root, Max
Klasse 8C
Matusz-Diehm, Sabine/ Bartl, Désirée
Klasse 9A
Schreck, Daniela/ Hill, Tatjana
Klasse 9B
Wahlen, Denise/ Yilmaz, Fiorella
Klasse 9C
May, Dorothee/ Bischof, Renate
Klasse 10A
Gora, Diana/ Oberdorf, Regina
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter (nicht wählbar: Personen, die bereits ein Beiratsamt an selbiger Schule in einer anderen Klasse haben, SchulleiterIn mit Ehegatten, Lehrer mit Ehegatten, Vertreter des Schulträgers mit Ehegatten). Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (innerhalb der ersten 9 Schulwochen). Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.
- Interesse und Verantwortung für Erziehung wahren und pflegen,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache geben,
- Wünsche der Eltern beraten und der Schule unterbreiten,
- an der Verbesserung der Schulverhältnisse mitarbeiten
- und das Verständnis für die Erziehungs- und Bildungsarbeit stärken.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
- Anteilnahme der Eltern an Schule fördern;
- Wünsche und Anregungen beraten und weiterleiten;
- das Verständnis der Erziehungsberechtigten für schulische Themen fördern;
- für Belange der Schule eintreten, soweit Mitverantwortung verlangt;
- an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit mitwirken;
- bei Maßnahmen im Bereich Jugendschutz und der Freizeitgestaltung mitwirken;
- Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, beraten (z.B. Änderung des Schultyps, Teilung/Zusammenlegung einer Schule, Schulversuch);
- Festlegung der schuleigenen Stundentafel bei schuleigener Curricula beraten
(Quelle der Ziele, Aufgaben und Wahl: Landesrecht BW §57 SchG, in Teilen gekürzt)