Elternbeirat

GS-Förderklasse

Bartsch, Stefanie/ Eiermann, Evelin

Klasse 1A

Gülçein, Naile/ Kempf, Katrin

Klasse 1B

Ungerer, Alexandra/ Lutz, Simone

Klasse 2A

Zimpel, Anna Lena/ Merkert, Margarete

Klasse 2B

Horbach, Kathrin/ Eitel, Sabine

Klasse 3A

Merklein, Anne/ Hauck, Katharina

Klasse 3B

Blew, Ramona Viviane Maria/ Singer, Viktor

Klasse 4A

Blew, Paul Dwayne/ Beck, Caroline

Klasse 4B

Oetzel-Paczkowski, Susanne Helene/ Mattová, Lucia

Klasse 5A

Köhler-Hepp, Nadine/ Hanus, Elke

Klasse 5B

Toma, Anna/ Mosharow, Anastasia

Klasse 6A

Schmitt-Rauschenberg, Romina/ Schomber 

Klasse 6B

Eichner, Silke/ Etzel, Natali

Klasse 7A

Schein, Irina/ Kempf, Manuela

Klasse 7B

Guntowski-Gräbe, Bianca/ Root, Max

Klasse 7C

Brenn, Sandra/ Asma, Arzu Tas

Klasse 8A

May Dorothee/ Jost-Kilbert, Carolin

Klasse 8B

Whalen, Denise/ Ott, Klaus

Klasse 9A

Knörzer, Catharina/ –

Klasse 9B

Sperling-Schultz, Ute/ – 

Klasse 9C

Gora, Diana/ Oberdorf, Regina

Klasse 10A

Kempf, Carsten/ Hatzenbühler, Nadja

Klasse 10B

Szabo, Nadja/ Malinka, Tanja

Wahl

Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter (nicht wählbar: Personen, die bereits ein Beiratsamt an selbiger Schule in einer anderen Klasse haben, SchulleiterIn mit Ehegatten, Lehrer mit Ehegatten, Vertreter des Schulträgers mit Ehegatten). Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (innerhalb der ersten 9 Schulwochen). Er gibt sich eine Geschäftsordnung.

Ziele Des Elternbeirats

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt. 

  • Interesse und Verantwortung für Erziehung wahren und pflegen, 
  • der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache geben, 
  • Wünsche der Eltern beraten und der Schule unterbreiten, 
  • an der Verbesserung der Schulverhältnisse mitarbeiten 
  • und das Verständnis für die Erziehungs- und Bildungsarbeit stärken. 
Aufgaben

Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.

  • Anteilnahme der Eltern an Schule fördern;
  • Wünsche und Anregungen beraten und weiterleiten;
  • das Verständnis der Erziehungsberechtigten für schulische Themen fördern;
  • für Belange der Schule eintreten, soweit Mitverantwortung verlangt;
  • an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit mitwirken;
  • bei Maßnahmen im Bereich Jugendschutz und der Freizeitgestaltung mitwirken;
  • Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, beraten (z.B. Änderung des Schultyps, Teilung/Zusammenlegung einer Schule, Schulversuch);
  • Festlegung der schuleigenen Stundentafel bei schuleigener Curricula beraten

(Quelle der Ziele, Aufgaben und Wahl: Landesrecht BW §57 SchG, in Teilen gekürzt)

Wahlen Elternbeirat GMS Wertheim
Aufgaben Elternbeirat GMS Wertheim
Elternbeirat Besprechung GMS Wertheim