Start / Schulfamilie / Elternbeirat
Elternbeirat
Grundschul-Förderklasse
GS-Förderklasse
Bartsch, Stefanie/ Eiermann, Evelin
Grundschule
Klasse 1A
Gülçein, Naile/ Kempf, Katrin
Klasse 1B
Ungerer, Alexandra/ Lutz, Simone
Klasse 2A
Zimpel, Anna Lena/ Merkert, Margarete
Klasse 2B
Horbach, Kathrin/ Eitel, Sabine
Klasse 3A
Merklein, Anne/ Hauck, Katharina
Klasse 3B
Blew, Ramona Viviane Maria/ Singer, Viktor
Klasse 4A
Blew, Paul Dwayne/ Beck, Caroline
Klasse 4B
Oetzel-Paczkowski, Susanne Helene/ Mattová, Lucia
Gemeinschaftsschule
Klasse 5A
Köhler-Hepp, Nadine/ Hanus, Elke
Klasse 5B
Toma, Anna/ Mosharow, Anastasia
Klasse 6A
Schmitt-Rauschenberg, Romina/ Schomber
Klasse 6B
Eichner, Silke/ Etzel, Natali
Klasse 7A
Schein, Irina/ Kempf, Manuela
Klasse 7B
Guntowski-Gräbe, Bianca/ Root, Max
Klasse 7C
Brenn, Sandra/ Asma, Arzu Tas
Klasse 8A
May Dorothee/ Jost-Kilbert, Carolin
Klasse 8B
Whalen, Denise/ Ott, Klaus
Klasse 9A
Knörzer, Catharina/ –
Klasse 9B
Sperling-Schultz, Ute/ –
Klasse 9C
Gora, Diana/ Oberdorf, Regina
Klasse 10A
Kempf, Carsten/ Hatzenbühler, Nadja
Klasse 10B
Szabo, Nadja/ Malinka, Tanja
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter (nicht wählbar: Personen, die bereits ein Beiratsamt an selbiger Schule in einer anderen Klasse haben, SchulleiterIn mit Ehegatten, Lehrer mit Ehegatten, Vertreter des Schulträgers mit Ehegatten). Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Der Elternbeirat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter (innerhalb der ersten 9 Schulwochen). Er gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern der Schüler einer Schule. Er wird von Schule und Schulträger beraten und unterstützt.
- Interesse und Verantwortung für Erziehung wahren und pflegen,
- der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache geben,
- Wünsche der Eltern beraten und der Schule unterbreiten,
- an der Verbesserung der Schulverhältnisse mitarbeiten
- und das Verständnis für die Erziehungs- und Bildungsarbeit stärken.
Der Schulleiter unterrichtet den Elternbeirat über seine Rechte und Pflichten sowie alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, und erteilt die notwendigen Auskünfte. Der Elternbeirat soll gehört werden, bevor der Schulleiter Maßnahmen trifft, die für das Schulleben von allgemeiner Bedeutung sind.
- Anteilnahme der Eltern an Schule fördern;
- Wünsche und Anregungen beraten und weiterleiten;
- das Verständnis der Erziehungsberechtigten für schulische Themen fördern;
- für Belange der Schule eintreten, soweit Mitverantwortung verlangt;
- an der Beseitigung von Störungen der Schularbeit mitwirken;
- bei Maßnahmen im Bereich Jugendschutz und der Freizeitgestaltung mitwirken;
- Maßnahmen, die eine Erweiterung oder Einschränkung der Schule oder eine wesentliche Änderung ihres Lehrbetriebs bewirken, beraten (z.B. Änderung des Schultyps, Teilung/Zusammenlegung einer Schule, Schulversuch);
- Festlegung der schuleigenen Stundentafel bei schuleigener Curricula beraten
(Quelle der Ziele, Aufgaben und Wahl: Landesrecht BW §57 SchG, in Teilen gekürzt)


